
Ein Polizist, der gegen ein Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt hatte, ist vor dem Landgericht Stuttgart zu einer geringeren Strafe verurteilt worden. Sein Vorgehen wurde als fahrlässige Körperverletzung gewertet. Statt einer Freiheitsstrafe auf Bewährung gibt es nun eine Geldstrafe.